Befahren der Vereinswege mit Kraftfahrzeugen

Das Befahren der Vereinswege ist nur den Mitgliedern der Gartenfreunde Pollhof und Lieferanten mit kurzfristigem Aufenthalt gestattet. Besucher dürfen grundsätzlich nur bis zum Vereinshaus fahren und dort parken.

Fahrzeuge bis 7,5 t – nur offene und keine Koffer-Fahrzeuge.

Erlaubt ist ein PKW pro Parzelle mit gültigem Parkausweis.

Es ist unbedingt Schrittgeschwindigkeit (4-7 km/h) einzuhalten.

Die Zufahrt zu den Parzellen ist an allen Tagen gesperrt, an denen das Befahren aus Witterungsgründen Schäden an den Wegen verursachen würde. Bei Zuwiderhandlung kann der Verursacher oder Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen werden.

Zufahrt zu den Parzellen

Die Saison fängt am 01. Mai und endet am 15. September. In der Saison werden die Tore nur am Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr abgeschlossen.

An Wochentagen gilt die Ruhezeit von 13. Uhr bis 15.00 Uhr. Die Toren bleiben offen.

Von  22.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens gilt auch bei uns die gesetzlich vorgeschriebene Nachtruhe.

Die Zufahrt zu den Parzellen ist vom 1. Mai bis zum 15. September für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr an folgenden Tagen gesperrt:

Samstag, Sonn- und Feiertage von 12.00 Uhr – 15.00 Uhr

Die Zufahrt zu den Parzellen ist vom 01. Dezember bis zum 01. März für jeglichen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. In diesem Zeitraum bleiben die Tore geschlossen.

Die Wege im Verein sind zu Einbahnstraßen erklärt worden und müssen rechtsherum befahren werden. Bei Anlieferung und anderen besonderen Fällen kann von dieser Regelung bei entsprechender Vorsicht abgewichen werden.

Betrieb von lärmverursachenden Geräten und Maschinen

Das Rasenmähen ist generell an Sonn- und Feiertagen verboten.

Die gesetzliche Ruhezeit ist täglich (auch in den Wintermonaten) von 13.00 Uhr bis  15.00 Uhr.

Der Betrieb von lärmverursachenden Geräten und Maschinen ist während folgender Zeiten verboten:

Montag – Freitag von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr

Samstag von 13.00 Uhr – 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr – 24.00 Uhr

Sonn- und Feiertag von 00.00 Uhr – 24.00 Uhr

Sonn- und Feiertags dürfen in der Zeit von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr nur Wasserpumpen zum sprengen des Rasens benutzt werden.

Ableisten der Gemeinschaftsarbeit

Das Ableisten der Gemeinschaftsarbeit von 6 Stunden im Jahr ist Pflicht und kann auf andere Personen übertragen werden.

Die Gemeinschaftsarbeit wird von den Kolonie-Obleuten angesetzt.

Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit wird pro Stunde ersatzweise ein Betrag von € 13,00 erhoben.

Allgemeines

Jeder Pächter ist zur Instandhaltung der Wege und Gräben die an seiner Parzelle grenzen verpflichtet.

Hecken dürfen vor dem Austrieb (01. April) nicht höher als 1,00 Meter und während des Wachstums nicht höher als 1,10 Meter sein.

Die Breite der Hauptwege muss mindestens 2,50 Meter betragen.

Das Verbrennen von Baumschnitt im Freien ist nicht erlaubt.

Die Satzung und Gartenordnung der Gartenfreunde Pollhof e.V.  -624- bleibt von dieser erweiterten Vereinsordnung unberührt.

Verstöße können den Ausschluss aus dem Verein mit allen Konsequenzen nach sich ziehen.

Unsere Vereinsordnung kann hier heruntergeladen werden: Vereinsordnung Gartenfreunde Pollhof-2020